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Mieter & Vermieter: Wie umgehen mit dem Zweitschlüssel?

Mieter & Vermieter: Wie umgehen mit dem Zweitschlüssel?
Beim Entstehen eines Mietverhältnisses bestehen Vermieter oftmals auf das Einbehalten eines Zweitschlüssels zum Mietobjekt. Doch dürfen Vermieter das überhaupt? Und was können Mieter tun, die nicht damit einverstanden sind? Hier gibt es die Aufklärung.

Darf mein Vermieter meinen Zweitschlüssel einbehalten?

Die ganz klare Antwort vorweg: Nein, der Vermieter hat kein Recht darauf, einen Schlüssel für die Immobilie zu besitzen. Es ist gänzlich dem Mieter überlassen, wer den Zweitschlüssel zur gemieteten Immobilie erhält oder wo der Schlüssel aufbewahrt wird.

Natürlich kann sich der Mieter auch dazu entscheiden, seinen Zweitschlüssel an den Vermieter zu übergeben. Das sollte jedoch nur aus freien Stücken passieren und nicht forciert sein. Sonst ist es nämlich nicht rechtens.

Was tun, wenn der Vermieter den Zweitschlüssel einbehalten will?

Obwohl die Gesetzeslage hierzu klarer nicht sein könnte, gibt es immer wieder Vermieter, die den Zweitschlüssel eben doch einbehalten wollen. Die meisten möchten das aus Angst um Ihre Immobilie tun. Und sicherlich spielt hier und da auch etwas Misstrauen dem Mieter gegenüber eine Rolle. Doch jetzt sind Sie aufgeklärt und wissen, dass dies gegen das deutsche Mietrecht verstößt. Also bestehen Sie im Zweifelsfall ausdrücklich darauf, sich den Zweitschlüssel aushändigen zu lassen.

Lesen Sie außerdem unbedingt auch im Mietvertrag nach, ob der Vermieter einen Absatz zum Einbehalten des Zweitschlüssels hinzugefügt hat. Auch das ist gängig, aber nicht im Gesetz verankert. Falls Sie mit dem Inhalt eines solchen Absatzes nicht vollkommen einverstanden sind, lassen Sie ihn vor dem Unterzeichnen vom Vermieter entfernen.

Warum kann es trotzdem Sinn machen, beim Vermieter einen Zweitschlüssel zu hinterlegen?

Prinzipiell gilt: Jeder, der uneingeladen und unerwünscht in Ihre Wohnung oder in Ihr Haus eintritt, begeht Hausfriedensbruch. Das gilt zunächst auch für Ihren Vermieter. Ein Eintreten Ihres Vermieters in Ihre Mietwohnung muss (eigentlich) von Ihnen genehmigt sein, sonst entspricht es nicht dem deutschen Recht.

Aber warum sollte dann ein Vermieter überhaupt einen Zweitschlüssel benötigen? Nun, es gibt eben eine Ausnahme, in der Ihr Vermieter eben doch Ihre Wohnung oder Ihr Miethaus unabgesprochen betreten darf. Und dieser Ausnahmefall ist der Notfall.

Die Notfallsituation

In gewissen Notfällen dürfen Vermieter auch ohne vorheriges Einverständnis des Mieters das Mietobjekt betreten. Als Notfälle sind im deutschen Mietrecht etwa Wasserrohrbrüche oder ähnliche Unfälle, die erheblichen Schaden an der Immobilie hervorrufen würden, genannt. In solchen Fällen ist es dem Vermieter per Gesetz gestattet, das Objekt ohne Weiteres zu betreten und erste Maßnahmen zur Schadensbegrenzung einzuleiten.

Und 
genau in solchen Fällen ist es eben auch sinnvoll, wenn der Vermieter einfachen Zugang zum Haus oder zur Wohnung hat. Am leichtesten geht das eben mit einem passenden Schlüssel. Hat er diesen nicht zur Hand, ist der Vermieter gezwungen, über einen Schlüsseldienst die Immobilie zugänglich zu machen. Dabei fallen natürlich Kosten an. Kosten, die dann auch der Mieter mittragen muss.

Überlegen Sie sich also gut, wer Ihren Zweitschlüssel erhält
. Es gibt Gründe dafür, den Schlüssel an den Vermieter zu übergeben. Und es gibt ebenso Gründe dagegen.

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